Angeln vom Treibenden Boot

#1 von blinkerkatze , 18.02.2010 18:22

Sehr geehrter Herr Zaade,

mit der Verordnung zur Änderung fischereirechtlicher Verordnungen vom
22.10.2009 (GVOBl. MV S. 641), in Kraft getreten am 19.11.2009, wurde in
der Küstenfischereiverordnung § 9 Ziffer 5 Satz 2 aufgehoben. Insoweit
besteht für die Küstengewässer kein Verankerungsgebot mehr und das
Angeln vom treibenden Boot in den Fischereibezirken ist zulässig.

Das Schleppangeln in den Fischereibezirken ist von der Regelung jedoch
nicht betroffen und bleibt verboten.

mfg
gez.
Richter


Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abt. Fischerei und Fischwirtschaft
Sitz:
Justus-von-Liebig Weg 2
18059 Rostock

Post:
PF 102064
18003 Rostock

Tel.: 0381-4035-740 Fax: -730
Web: http://www.lallf.de


>>> "meeresangeln-hst@t-online.de" <meeresangeln-hst@t-online.de>
2/18/2010 5:56 >>>
Werter Herr Richter,
es gibt unter den Anglern die Diskussion zum treiben lassen beim Angeln
und zum Schleppangeln.

Ist das Schleppangeln erlaubt ja oder nein.
Darf das Boot beim Angeln treiben ja oder nein.
Es wäre schön wenn sie mir die Antwort so schnell wie Möglich geben
können.

MfG G. Zaade
Stralsunder Meeresanglerclub

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
http://www.lallf.de / +49 381 4035-0

 
blinkerkatze
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Registriert am: 06.11.2009

   

Landesrechtliche Vorschriften in MV

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